Hausaufgaben in der RS+ Flonheim – Grundsätze für Schüler

Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit, denn sie dienen der Festigung und Vertiefung des im Unterricht erarbeiteten Stoffes, sowie der Vorbereitung auf die Arbeit in den folgenden Unterrichtsstunden.

Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die Hausaufgaben anzufertigen.

Werden Hausaufgaben nicht angefertigt, fließt dies in die Benotung des Faches mit ein.

Das Führen unseres schuleigenen Schulplaners ist Pflicht. Er wird zu Beginn des Schuljahres über die Schule angeschafft. Hier schreibt der Schüler regelmäßig und eigenständig die Hausaufgaben des Tages auf. Zudem werden dort die Termine von Klassenarbeiten und schriftlichen Überprüfungen notiert. Der Schulplaner dient auch als Mitteilungsheft.

Hausaufgaben von Freitag auf Montag sind grundsätzlich zulässig.

Alle Schülerinnen und Schüler müssen in jedem Fall an Montagen, nach Feiertagen und den Ferien vorbereitet zum Unterricht erscheinen.

Hausaufgaben im Krankheitsfall:

Fehlt ein Schüler krankheitsbedingt, ist es seine Pflicht, sich über die aufgegebenen Hausaufgaben zu informieren.

Um einen gezielten Ansprechpartner zu haben, empfiehlt es sich, in der Klasse einen Lernpartner zu suchen, an den man sich bei der Beschaffung der Hausaufgaben zuerst wendet.

Prinzipiell sollen jedoch alle Kontakte zu Klassenkameraden genutzt werden, die den Schülern sonst auch zur Verfügung stehen (Telefon, Chats, soziale Netzwerke), um die Hausaufgaben zu beschaffen.

Verpasste Arbeitsblätter hinterlegen die Lehrer in der Regel im Klassensaal oder teilen diese aus, wenn die Schüler wieder anwesend sind. Die Schüler müssen den Lehrer jedoch auf fehlendes Material aufmerksam machen.

Bei längerem Fehlen besteht für die Schüler nicht die Verpflichtung, alle in der Zwischenzeit aufgegebenen Hausaufgaben im Nachhinein anzufertigen. Sie müssen sich jedoch den versäumten Unterrichtsstoff aneignen, damit sie weiter erfolgreich im Unterricht mitarbeiten können.